1.Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Julia Goldmann und der Leistungsempfängerin.
Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Julia Goldmann und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt/ eine Ärztin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle.
(3) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(4) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Stand: 31.11.2023
Terminverlegung
Aufgrund berufsbedingter unplanmäßiger Einsätze kann es von Seiten der Hebamme zu kurzfristigen Terminabsagen kommen. Hierrüber informiert die Hebamme schnellstmöglich und bespricht mit der Leistungsempfängerin das weitere Vorgehen.
Erreichbarkeit der Hebamme
Die o.g. Hebamme ist über ihre Dienstnummer und per SMS tagsüber erreichbar. Whatsapp wird als Medium angeboten, die o.g. Hebamme übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die Verbreitung durch Whatsapp an dritte, Bilder die der Hebamme gesendet werden, werden weder gespeichert, noch von der o.g. Hebamme verbreitet. Die Hebamme hat keinerlei Handhabe, was das Unternehmen Whatsapp mit den gesendeten Daten unternimmt. Bei fehlender Erreichbarkeit meldet sie sich am selben Tag, spätestens am nächsten Tag. Über Urlaubszeiten informiert die Hebamme die Leistungsempfängerin rechtzeitig.